DIGITAL GROWTH & OWNED DEMAND

Website verkaufen: Was ein Käufer prüft

Eine Website verkaufen geht nur, wenn ein Käufer sie ohne den Verkäufer weiterführen kann. Was vorher stehen muss und was ein Käufer prüft.

  • MANUEL HORN · FOUNDER
  • REDAKTIONELLER ARBEITSSTAND
  • DACH PERSPECTIVE
Quick Answer: Eine Website oder ein Online Business ist verkäuflich, wenn drei Dinge stehen: Prozesse, die ein Käufer übernehmen kann, Zahlen, die er prüfen kann, und eine Technik, die ohne den Verkäufer läuft. Der Verkauf beginnt deshalb lange vor dem Käufer, beim Aufbau. Vertrag, Übergang von Domain und Verträgen und die Besteuerung des Erlöses gehören zu dafür zugelassenen Beratern.
  1. 01Verkäuflich ist, was ohne den Verkäufer läuft. Alles andere ist eine Beratung des Käufers auf unbestimmte Zeit.
  2. 02Ein Käufer prüft Nachfrage, Erlöse, Abhängigkeiten und Übertragbarkeit, in dieser Reihenfolge.
  3. 03Wer von Beginn an so baut, als würde verkauft, hat es am Ende leichter, auch wenn der Verkauf nie stattfindet.

Was vor dem Verkauf stehen muss

Prozesse: Wie Inhalte entstehen, wie Anfragen bearbeitet werden, wie Partner angebunden sind, wie Technik gewartet wird, alles beschrieben, damit ein Dritter es übernehmen kann. Was nur im Kopf des Betreibers existiert, geht beim Verkauf verloren oder bleibt als Verpflichtung an ihm hängen.

Zahlen: Nachfrage aus der Search Console, Erlöse und Kosten aus der Buchhaltung, Verträge mit Partnern und Dienstleistern, alles über einen längeren Zeitraum und so geführt, dass ein Käufer es nachvollziehen kann. Ein Käufer zahlt für Belege, nicht für Behauptungen.

Technik: Domain, Hosting, Software und Zugänge auf das Unternehmen registriert, nicht auf eine Person, und so aufgesetzt, dass niemand ein Einzelwissen braucht, um sie zu betreiben. Eine Website, die nur ihr Erbauer bedienen kann, ist für einen Käufer ein Risiko, das er vom Preis abzieht.

Was ein Käufer prüft

Zuerst die Nachfrage: woher sie kommt, ob sie organisch ist, wie sie sich über Zeit entwickelt hat und ob sie an einzelnen Begriffen oder an einem ganzen Thema hängt. Nachfrage aus Anzeigen zählt wenig, weil sie mit dem Budget endet.

Dann die Erlöse: ob sie wiederkehren, wie viele Kunden oder Partner sie tragen und ob ein einzelner davon zu groß ist. Ein Portal, dessen Erlöse von einem Partner abhängen, ist so viel wert wie dieser eine Vertrag.

Dann die Abhängigkeiten: von Plattformen, von Dienstleistern, von Personen. Jede Abhängigkeit, die der Käufer nicht kontrollieren kann, senkt den Preis oder verhindert den Verkauf.

Zuletzt die Übertragbarkeit: ob Domain, Verträge, Zugänge und Daten sauber übergehen können und ob rechtlich etwas im Weg steht. Diesen Teil prüft der Käufer mit seinen Beratern, und der Verkäufer sollte es vorher mit seinen getan haben.

Website kaufen: Was Käufer übersehen

Wer ein Online Business kaufen will, prüft meist Traffic und Umsatz und übersieht die Frage, ob beides bleibt, wenn der Verkäufer weg ist. Eine Website, deren Nachfrage an der Person des Betreibers hängt, an seinem Netzwerk oder an Inhalten, die nur er schreiben kann, verliert nach dem Verkauf genau das, wofür bezahlt wurde.

Die zweite häufige Lücke ist die Technik. Domains auf Privatpersonen, Zugänge ohne Dokumentation, Software, die niemand mehr wartet. Was der Verkäufer nicht übergeben kann, muss der Käufer neu bauen. Wer kauft, sollte deshalb dieselben Fragen stellen, die ein Verkäufer vorher beantwortet haben sollte.

Was nicht in diesen Artikel gehört

Die Form des Kaufvertrags, der Übergang von Domain, Verträgen und Daten, Gewährleistung, Haftung und die Besteuerung des Erlöses. Das sind Rechts- und Steuerfragen, die von Land, Rechtsform und Einzelfall abhängen. Sie gehören zu dafür zugelassenen Beratern, und wir machen dazu keine Aussagen.

Was wir einordnen, ist die Frage davor: ob ein Asset verkäuflich ist und was fehlt, damit es das wird. Dafür ist der Business-Check gedacht. Wie ein Asset bewertet wird, beschreibt der Artikel Website bewerten. Den Rahmen gibt der Leitfaden Digitale Assets.

Fachlicher Zusammenhang: Digital Growth & Owned Demand

Leitfaden: Digitale Assets: Website und Domain als Vermögenswert

Dieser redaktionelle Arbeitsstand dient der allgemeinen Einordnung und ersetzt keine individuelle Rechts-, Steuer-, Patent- oder sonstige Fachberatung.

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